Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – B2B – Crew Up – Version 0.6 – Stand: 10.12.2025 

Crew Up - Frederik Wilkening

 

Crew Up – Inhaber: Frederik Wilkening
Harkortstraße 36b, 22765 Hamburg – E-Mail: moin@crew-up.de

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Crew Up (Anbieter) und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
  2. Sie gelten für sämtliche Präsenzleistungen im Bereich erlebnisorientierter Teamentwicklung (u. a. CrewUp:Connect, CrewUp:Boost, CrewUp:Elevate, CrewUp:Social) sowie individuell vereinbarte Maßnahmen und Programme.
  3. Vertragsgrundlagen sind in folgender Reihenfolge:
    • die von beiden Seiten bestätigte Auftragsbestätigung,
    • das individuelle Angebot von Crew Up,
    • diese AGB (B2B).
  4. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Crew Up ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
  5. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit demselben Kunden.

2. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots von Crew Up via Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
  2. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie mindestens in Textform bestätigt werden (§ 126b BGB).

3. Leistungen, Grenzen, Durchführung

  1. Art, Umfang, Ort, Termin(e) und Zielsetzung der Leistungen ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
  2. Crew Up darf aus fachlichen oder organisatorischen Gründen gleichwertige Änderungen im Ablauf oder in der Methodik vornehmen, sofern dies zumutbar ist und der Gesamtcharakter erhalten bleibt.
  3. Crew Up kann qualifizierte Dritte einsetzen. Beauftragte Dritte sind Erfüllungsgehilfen von Crew Up (§ 278 BGB).
  4. Materialien/Unterlagen werden für die Durchführung bereitgestellt.
  5. Art der Leistung und Vertragstyp: Es handelt sich um Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrages; ein werkvertraglicher Erfolg wird nicht geschuldet.
  6. Abgrenzung Coaching/Therapie: Crew Up erbringt keine Heilbehandlung oder Psychotherapie; die Leistungen sind Coaching-/Teamentwicklungsleistungen und ersetzen keine medizinische oder therapeutische Behandlung. Sicherheitsanweisungen sind zu befolgen.

4. Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt Crew Up rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung (z. B. Teilnehmerzahl, -struktur, Besonderheiten am Veranstaltungsort).
  2. Der Kunde stellt sicher, dass vor Ort die vereinbarte Infrastruktur verfügbar ist (z. B. Raum/Outdoor-Areal, Zutritt, Sicherheit).
  3. Der Kunde informiert Teilnehmende über Sicherheits- und Verhaltenshinweise von Crew Up und achtet auf deren Beachtung.
  4. Der Kunde bestätigt, dass die Teilnahme für die Teilnehmenden im üblichen Rahmen unbedenklich ist. Bei bekannten Einschränkungen informiert der Kunde Crew Up vorab vertraulich.

5. Preise, Auslagen, Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Nebenleistungen/Auslagen (z. B. Location, Technik, Catering, Reise-/Übernachtungskosten, Fremdleistungen) werden – sofern nicht ausdrücklich im Preis enthalten – separat ausgewiesen und abgerechnet.
  3. An- und Abreise werden nach tatsächlichem Aufwand (Bahn 2. Klasse/Economy, ÖPNV, Taxi) oder nach vereinbartem Kilometersatz abgerechnet; der jeweils geltende Modus (inkl. ggf. Kilometersatz) wird in der Auftragsbestätigung genannt.
  4. Fälligkeit: 50 % Anzahlung bis 30 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstermin; Restzahlung 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist. Elektronische Rechnungsstellung per E-Mail ist Standard.
  5. Zahlungsverzug: Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Crew Up kann die gesetzliche Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB erheben; weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
  6. Individuelle Teil- oder Ratenzahlungen können in Textform vereinbart werden.

6. Umbuchung, Rücktritt (Storno), No-Show

  1. Stornierungen und Umbuchungen bedürfen mindestens der Textform. Maßgeblich ist der Eingang bei Crew Up.
  2. Stornopauschalen (bezogen auf die Veranstaltungsvergütung):
    • bis 90 Tage vor Beginn: kostenfrei
    • 89–60 Tage: 25 %
    • 59–30 Tage: 50 %
    • 29–14 Tage: 75 %
    • ab 13 Tage vor Beginn: 100 %
      Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Crew Up kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Zusätzlich können bereits erbrachte Vorleistungen und Dritt-/Stornokosten berechnet werden, jedoch nur, soweit diese unvermeidbar, nachweisbar und nicht bereits durch die Stornopauschale abgegolten sind.
  3. No-Show: Erscheinen Teilnehmende nicht ohne fristgerechte Stornierung, bleibt die vereinbarte Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Crew Up kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Ersatzteilnehmende: Können vor Beginn angemessene Ersatzteilnehmende benannt werden, berücksichtigt Crew Up dies wohlwollend; zusätzliche Kosten (z. B. Umbuchungen Dritter) trägt der Kunde.
  5. Höhere Gewalt/Unzumutbarkeit: Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle der Parteien (z. B. Unwetter, behördliche Auflagen, Pandemien) bemühen sich die Parteien vorrangig um einen Ersatztermin unter Anrechnung bereits erbrachter Zahlungen/Leistungen. Ist dies nicht möglich, rechnet Crew Up bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Dritt-/Stornokosten ab; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Haftung

  1. Crew Up haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Crew Up nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. Crew Up haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).
  5. Für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haftet Crew Up nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Outdoor-/Naturrisiken: Veranstaltungen können im Freien stattfinden und beinhalten übliche Gruppendynamik/Selbsterfahrung im normalen Maß. Crew Up trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen und weist ein; die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
  7. Persönliche Gegenstände: Crew Up haftet nicht für Verlust/Beschädigung persönlicher Gegenstände, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Urheber- und Nutzungsrechte; Foto/Video

  1. Unterlagen, Konzepte, Skripte und Materialien von Crew Up sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung für den vereinbarten Zweck. Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.
  2. Foto-/Videoaufnahmen durch Crew Up erfolgen nur mit vorheriger, freiwilliger Einwilligung der abgebildeten Personen. Der Nutzungsumfang (z. B. Website, Social Media, Print) wird transparent benannt; Einwilligungen können für die Zukunft widerrufen werden.

9. Datenschutz

  1. Crew Up verarbeitet personenbezogene Daten als eigenständig Verantwortlicher zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  2. Crew Up setzt Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein (z. B. IT/Hosting/E-Mail/Buchungs- und Zahlungsdienste) und schließt mit diesen Verträge nach Art. 28 DSGVO. Details enthält die Datenschutzerklärung auf der Website von Crew Up.
  3. Crew Up verarbeitet Kundendaten nicht „im Auftrag“ des Kunden. Sollte im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung erforderlich sein, wird ein separater AV-Vertrag geschlossen.

10. Elektronische Kommunikation; Vertragstext

  1. Buchungen erfolgen per E-Mail auf Basis von Angebot und Auftragsbestätigung.
  2. Crew Up stellt den Vertragstext (Auftragsbestätigung inkl. Leistungsbeschreibung, Preisen, Storno/Hinweisen) in Textform per E-Mail zur Verfügung und speichert ihn intern.
  3. Sofern künftig ein Online-Bestellprozess eingesetzt wird, erfüllt Crew Up die Pflichten nach § 312i BGB (Information über Bestellschritte, Korrekturmöglichkeiten, Vertragssprache, Bestellbestätigung), einschließlich klarer Button-Beschriftung nach § 312j BGB (falls Bestellbutton verwendet wird).

11. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort; Zahlungsort ist Hamburg.
  2. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg.
  3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die Regelung durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – B2C – Crew Up – Version 0.5 – Stand: 10.12.2025 

Crew Up – Inhaber: Frederik Wilkening
Harkortstraße 36b, 22765 Hamburg – E-Mail: moin@crew-up.de

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese AGB gelten für Verträge zwischen Crew Up (Anbieter) und Verbraucher:innen (§ 13 BGB).
  2. Sie gelten für Präsenzveranstaltungen der erlebnisorientierten Teamentwicklung und Persönlichkeitsentwicklung (u. a. CrewUp:Connect, CrewUp:Boost, CrewUp:Elevate, CrewUp:Social) sowie Einzelveranstaltungen mit festem Termin.
  3. Vertragsgrundlage sind das individuelle Angebot, die beiderseitige Auftragsbestätigung sowie diese AGB (B2C). Bei Abweichungen gilt: Auftragsbestätigung vor Angebot vor AGB.

2. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots via Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
  2. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie mindestens in Textform bestätigt werden.

3. Widerruf

  1. Für Verträge über Dienstleistungen aus dem Bereich Freizeitbetätigung mit spezifischem Datum/Zeitraum (z. B. Veranstaltungen, Workshops) besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
  2. Soweit ausnahmsweise Leistungen ohne festen Termin vereinbart würden, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (14 Tage ab Vertragsschluss). In diesem Fall erhalten Verbraucher:innen eine gesonderte Widerrufsbelehrung inkl. Musterformular in Textform. Das Erlöschen nach § 356 Abs. 4 BGB greift nur, wenn ein Widerrufsrecht besteht und mit ausdrücklicher Zustimmung vor Ablauf der Frist begonnen wird.

4. Leistungen und Änderungen

  1. Inhalt, Dauer, Ort und Termin(e) ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
  2. Crew Up darf aus organisatorischen Gründen zumutbare Änderungen im Ablauf vornehmen, ohne den Gesamtcharakter zu verändern.
  3. Materialien/Unterlagen werden für die Durchführung bereitgestellt.
  4. Abgrenzung Coaching/Therapie: Crew Up erbringt keine Heilbehandlung oder Psychotherapie; die Angebote sind Coaching-/Teamentwicklungsleistungen und ersetzen keine medizinische oder therapeutische Behandlung.

5. Preise, Auslagen, Zahlung

  1. Alle Preise sind Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
  2. Nebenkosten/Auslagen (z. B. Location, Technik, Catering, Reise-/Übernachtungskosten, Fremdleistungen) werden – wenn nicht im Preis enthalten – separat ausgewiesen.
  3. An- und Abreise werden nach tatsächlichem Aufwand (Bahn 2. Klasse/Economy, ÖPNV, Taxi) oder nach vereinbartem Kilometersatz abgerechnet; der jeweils geltende Modus (inkl. ggf. Kilometersatz) wird in der Auftragsbestätigung genannt.
  4. Fälligkeit: 50 % Anzahlung bis 30 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstermin; Restzahlung 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist. Elektronische Rechnungsstellung per E-Mail ist Standard.
  5. Zahlungsverzug: Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

6. Rücktritt (Storno), Umbuchung, No-Show

  1. Stornierungen/Umbuchungen bedürfen mindestens der Textform. Maßgeblich ist der Eingang bei Crew Up.
  2. Stornopauschalen (bezogen auf die Veranstaltungsvergütung):
    • bis 90 Tage vor Beginn: kostenfrei
    • 89–60 Tage: 25 %
    • 59–30 Tage: 50 %
    • 29–14 Tage: 75 %
    • ab 13 Tage vor Beginn: 100 %
      Verbraucher:innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
      Bereits erbrachte Vorleistungen und Dritt-/Stornokosten werden nur berechnet, soweit unvermeidbar, nachweisbar und nicht bereits durch die Stornopauschale abgegolten sind.
  3. No-Show: Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Stornierung bleibt die Vergütung geschuldet; der Nachweis eines geringeren Schadens ist möglich.
  4. Ersatzteilnehmende: Können vor Beginn angemessene Ersatzteilnehmende benannt werden, berücksichtigt Crew Up dies wohlwollend; zusätzliche Kosten (z. B. Umbuchungen Dritter) sind zu tragen.
  5. Höhere Gewalt/Unzumutbarkeit: Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle der Parteien (z. B. Unwetter, behördliche Auflagen, Pandemien) wird vorrangig ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, rechnet Crew Up bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Dritt-/Stornokosten ab. Zwingende gesetzliche Rechte der Verbraucher:innen bleiben unberührt.

7. Teilnahme und Haftung

  1. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich; Crew Up weist in die Aktivität ein und trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen. Teilnehmende prüfen eigenverantwortlich ihre gesundheitliche Eignung; bei bekannten Einschränkungen ist Crew Up vorab zu informieren.
  2. Crew Up haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch bei leichter Fahrlässigkeit.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  4. Crew Up haftet nicht für naturbedingte Risiken (z. B. Wetter, Gelände), soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
  5. Crew Up haftet nicht für Verlust/Beschädigung persönlicher Gegenstände, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Urheber- und Nutzungsrechte; Foto/Video

  1. Unterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen privat zur Nachbereitung genutzt werden. Weitergabe/Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung von Crew Up erlaubt.
  2. Foto-/Videoaufnahmen durch Crew Up erfolgen nur mit vorheriger, freiwilliger Einwilligung der erkennbar abgebildeten Personen. Der Nutzungsumfang (z. B. Website, Social Media, Print) wird klar benannt; Einwilligungen können für die Zukunft widerrufen werden. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich.

9. Datenschutz

  1. Crew Up verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  2. Crew Up setzt Dienstleister (z. B. IT/Hosting/E-Mail/Buchungs- und Zahlungsdienste) als Auftragsverarbeiter ein und schließt mit diesen Verträge nach Art. 28 DSGVO. Details stehen in der Datenschutzerklärung auf der Website von Crew Up.
  3. Rechte der Betroffenen (u. a. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) ergeben sich aus Art. 15–21 DSGVO.

10. Elektronische Kommunikation; Vertragstext

  1. Buchungen erfolgen per E-Mail auf Basis von Angebot und Auftragsbestätigung.
  2. Crew Up stellt den Vertragstext (Auftragsbestätigung inkl. Leistungsbeschreibung, Preisen, Storno/Hinweisen) in Textform per E-Mail zur Verfügung und speichert ihn intern. Die Auftragsbestätigung enthält die Verbraucherinformationen nach Art. 246a EGBGB und § 312f BGB.
  3. Sofern künftig ein Online-Bestellprozess genutzt wird, erfüllt Crew Up die Pflichten nach § 312i BGB (Bestellschritte, Korrekturmöglichkeiten, Vertragssprache, Bestellbestätigung) und stellt die Informationen nach Art. 246a EGBGB vor Vertragsschluss bereit, einschließlich klarer Button-Beschriftung nach § 312j BGB (falls Bestellbutton verwendet wird).

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Verbraucher:innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt (Art. 6 EGBGB).
  2. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände am Wohnsitz.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien wählen eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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