Allgemeine Geschäftsbedingungen 
(AGB) von Crew Up

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Crew Up (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Teilnehmer“).
(2) Crew Up bietet erlebnisorientierte Teamentwicklungsformate unter den Marken CrewUp:Connect, CrewUp:Boost, CrewUp:Elevate und CrewUp:Social an. Diese AGB gelten für alle genannten Formate und sämtliche weiteren Dienstleistungen, die Crew Up im Rahmen der Teamentwicklung anbietet.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Crew Up und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Vertragsabschluss

(1) Die Buchung einer Leistung erfolgt schriftlich per E-Mail, über ein Online-Formular oder in anderer schriftlicher Form.
(2) Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Buchungsbestätigung durch Crew Up zustande.
(3) Verbraucher haben das Recht, ihre Buchung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern der Vertrag nicht bereits innerhalb dieses Zeitraums erfüllt wird (§ 356 Abs. 4 BGB).

3. Leistungsbeschreibung

(1) Crew Up bietet Teamevents, Workshops und langfristige Entwicklungsprogramme an, die erlebnisorientierte Methoden mit agilen Coaching-Ansätzen verbinden.
(2) Die genauen Inhalte und Abläufe der Veranstaltungen werden individuell mit dem Kunden abgestimmt. Crew Up behält sich jedoch vor, Programmänderungen vorzunehmen, sofern diese zur Optimierung der Veranstaltung oder aufgrund unvorhergesehener Umstände erforderlich sind.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsfristen schriftlich vereinbart wurden.
(3) Bei Zahlungsverzug behält sich Crew Up das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
(4) Crew Up kann eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung verlangen, insbesondere bei individuellen Veranstaltungen oder langfristigen Programmen.

5. Pflichten der Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Die Teilnehmer müssen den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters Folge leisten. Crew Up übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch Missachtung dieser Anweisungen entstehen.
(3) Der Kunde sichert zu, dass alle Teilnehmer gesundheitlich für die geplanten Aktivitäten geeignet sind. Crew Up kann eine schriftliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung verlangen.

6. Haftung und Versicherung

(1) Crew Up haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch Crew Up oder deren Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

(2) Teilnehmer haften selbst für Schäden, die sie verursachen. Crew Up übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder andere Teilnehmer verursacht werden. Die Inanspruchnahme einer geeigneten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

(3) Crew Up übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste persönlicher Gegenstände der Teilnehmer. 

(4) Die Teilnahme an Outdoor- und Erlebnisformaten erfolgt auf eigene Gefahr. Crew Up trifft alle angemessenen Sicherheitsvorkehrungen, übernimmt jedoch keine Haftung für Risiken, die mit der Natur oder der Art der Aktivität verbunden sind. Crew Up empfiehlt den Abschluss einer geeigneten Unfall- oder Haftpflichtversicherung.

(5) Crew Up haftet nicht für Leistungen oder Ausfälle von Drittanbietern (z. B. Unterkünfte, Catering, Transport), es sei denn, Crew Up hat diese Leistungen ausdrücklich als eigenen Vertragsbestandteil zugesichert.

7. Stornierung, Rücktritt und Teilzahlung

(1) Der Kunde kann bis zu 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren.
(2) Bei einer Stornierung zwischen 89 und 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 25 % der Veranstaltungsgebühr fällig.
(3) Bei einer Stornierung zwischen 59 und 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Veranstaltungsgebühr fällig.
(4) Bei einer Stornierung zwischen 29 und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 75 % der Veranstaltungsgebühr fällig.
(5) Bei einer Stornierung ab 13 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Veranstaltungsgebühr (100 %) fällig.
(6) Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Bestätigung der Veranstaltung und das Eingangsdatum der Stornierung bei Crew Up.
(7) Crew Up behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall entfällt die Leistungspflicht beider Parteien. Crew Up ist berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. Konzepterstellung, Kommunikationsaufwand, gebuchte Fremdleistungen) anteilig abzurechnen. Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Schadensersatz – sind ausgeschlossen.
(8) Crew Up ist bemüht, dem Kunden im Falle einer Stornierung eine Umbuchung auf einen späteren Termin anzubieten. Bei erfolgreicher Umbuchung kann die Stornierungsgebühr ganz oder teilweise erlassen werden. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
(9) Unabhängig von einer eventuellen Stornierung ist der Kunde verpflichtet, 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine verbindliche Teilzahlung in Höhe von 50 % der Veranstaltungsgebühr zu leisten. Dieser Betrag wird im Falle einer späteren Stornierung nicht zurückerstattet und dient der Absicherung bereits erbrachter Leistungen und reservierter Kapazitäten.

8. Datenschutz

(1) Crew Up verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO.
(2) Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden werden keine Daten an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu.
(3) Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung von Crew Up geregelt.

9. Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).

Logo

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.